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Die Wahrheit wird Euch fertig machen
(Eine Kritik erstellt von Sepp Rothwangl am 10.10.10)



Unter dem Titel „ Die Wahrheit wird euch frei machen. Rahmenordnung für die katholische Kirche in Österreich Maßnahmen, Regelungen und Orientierungshilfen gegen Missbrauch und Gewalt“ veröffentlichte die katholische Kirche in Mariazell am 21. Juni 2010 neue Richtlinien über ihren Umgang mit Missbrauch, die den bisherigen Leitfaden der Diözese Wien „Verhinderung sexuellen Missbrauchs. Maßnahmen, Regelungen und Orientierungshilfen“ ablösen und für ganz Österreich gelten sollen.

Ich habe mir die Mühe gemacht, wie schon zuvor den „Leitfaden“ nun auch die neue „Rahmenordnung“ genau durchzulesen und meine Stellungnahme dazu abzugeben.

Auszugsweise zitiere ich im Folgenden aus der „Rahmenordung“ (in violetter Farbe) und gebe danach meine Kommentare (in grün) dazu:

Seite 6-7
Aus Gebet:
(Dieses Schuldbekenntnis wurde beim Bußgottesdienst in der Karwoche am 31. März 2010 im Stephansdom in Wien gebetet.)
Die Verantwortung dafür trifft uns als Glieder der Kirche sehr unterschiedlich. Dennoch sind wir gemeinsam Dein Volk und stehen wir in einer gemeinsamen Verantwortung.
So bekennen wir Dir und einander unsere Schuld: ...
Wir bekennen diese Schuld einander, denn die Kirche ist schuldig geworden an ihren Gliedern. Wir bekennen Dir, Gott, unsere Schuld. ... Wir stellen uns als Kirche in das
Gericht Christi.

Kommentar:
Die Betenden bekennen nur vor ihrem Gott der Christen, den es für mich nicht gibt und voreinander ihre Schuld. Wo ist das Bekenntnis gegenüber Nichtchristen, gegenüber Nichtgläubigen und gegenüber den vielen anderen Betroffenen? Wird gegenüber diesen keine Schuld bekannt? Warum stellt man sich nicht den staatlichen Gerichten? Wartet man ab bis zum Jüngsten Gericht?

Seite 8
Aus Leitgedanken von Papst Benedikt XVI.
An die Opfer des Missbrauchs und ihre Familien.
Ihr habt schrecklich gelitten, und das tut mir aufrichtig leid. Ich weiß, dass nichts das von Euch Erlittene ungeschehen machen kann. Es ist verständlich, dass es schwer für Euch ist zu vergeben oder sich mit der Kirche zu versöhnen. Im Namen der Kirche drücke ich offen die Scham und die Reue aus, die wir alle empfinden. Zugleich bitte ich Euch, die Hoffnung nicht aufzugeben.


Kommentar:
Diese Häme ist abscheulich. Der Papst erlaubt uns und bittet uns weiter zu hoffen ...
Kein Wort von Wiedergutmachung oder Entschädigung

An die Priester und Ordensleute, die Kinder missbraucht haben.
Ihr habt das Vertrauen, das von unschuldigen jungen Menschen und ihren Familien in Euch gesetzt wurde, missbraucht, und Ihr müsst Euch vor dem allmächtigen Gott und vor den zuständigen Gerichten dafür verantworten.

Kommentar:
Hat der Christen-Gott im Himmel schon eigene zuständige Gerichte dafür eingerichtet? Wo sind die Gerichte auf Erden, die Betroffenen zu ihrem Recht verhelfen, wenn sich diese wegen Einschüchterung und Rücksicht auf ihre eigene Existenz nicht innerhalb der Verjährungsfrist zu melden trauen?

Aus Vorbemerkungen
Zum Verständnis von Missbrauch und Gewalt
Seite 12:
Kindern und Jugendlichen soll es ermöglicht werden, ihr Personsein so zu entwickeln, dass sie als Erwachsene die Erfahrung von Liebe und ganzheitlicher Annahme durch einen Partner machen und anderen weitergeben können.


Kommentar:
Wie wird dies den Jugendlichen in Priesterseminaren vermittelt, wo heterosexuelle Liebe nicht erlaubt ist?


Dafür, ob jemand zu einem Missbrauchstäter wird, ist nicht die homo- oder heterosexuelle Orientierung ausschlaggebend, sondern oft eine gestörte psychosexuelle
Entwicklung und sehr häufig die Tatsache, dass jemand als Kind selbst körperlich misshandelt oder sexuell missbraucht wurde.

Kommentar:
Wie wahr!
Trotzdem erkennt man nicht die in der Kirche system-immanente Rekrutierungsstrategie, die dazu führt, dass gerade in der Kirche Personen mit diesen Neigungen einen geschützten Raum für ihre Handlungen finden!



3.1 Das Wichtigste in Kürze
Missbrauch und Gewalt stellen eine massive Grenzverletzung dar. Besonders schwerwiegend ist solch eine Grenzverletzung, wenn sie durch einen Menschen begangen wird, der eine besondere Vertrauensstellung innehat. Für alle, die von einem (vermuteten) Missbrauch erfahren bzw. damit befasst werden, gilt:
Es ist verständlich, dass sich jemand in solch einer Situation zunächst verunsichert, überfordert oder hilflos fühlt.
Kein Mensch kann alleine einen Missbrauch auf - decken oder gar beenden. Es braucht dazu immer ein multiprofessionelles Helferteam. Auf jeden Fall muss gehandelt werden.
Experten raten:
Ruhe bewahren.
Kontakt mit einer diözesanen Ombudsstelle, der unabhängigen Opferschutzanwaltschaft oder einer anderen Beratungsstelle aufnehmen.
Alle weiteren Schritte nur mehr gemeinsam mit einer Beratungsstelle setzen. Auf keinen Fall versuchen, alleine und ohne Unterstützung durch eine Beratungsstelle Schritte zur Aufdeckung zu setzen oder Gespräche mit der verdächtigten Person zu führen. Dem Opfer kann damit noch mehr geschadet werden.


Kommentar:
Am besten ist, die Vertuschung den diözesanen Ombudstellen zu überlassen oder man wartet so lange bis der Fall verjährt ist, oder der Betroffene verstorben ist.


Seite 15:
Bei einem sexuellen Missbrauch führt ein Erwachsener absichtlich Situationen herbei, plant sie bzw. missbraucht seine Machtposition, um sich sexuell zu erregen.

Kommentar:
Die Kirche und ihre Allmachtsansprüche geben Tätern die Macht in Hand all perversen ihre Neigungen auszuleben. Die Macht der Kirche und ihr Einfluss auch den Staat muss daher abgestellt werden.

Fußnote 28:
Andere Bezeichnungen für „sexuellen Missbrauch“ sind „sexuelle Gewalt“ oder „sexualisierte Gewalt.“ Der Begriff „sexueller Missbrauch“ ist eine gängige gesellschaftliche Diktion und wird deshalb hier verwendet. Allerdings birgt der Begriff eine gewisse sprachliche Problematik in sich, weil es im Gegensatz zu „sexuellem Missbrauch“ keinen „sexuellen Gebrauch“ geben kann.

Kommentar:
Warum wird aber weiterhin die Diktion sexueller Missbrauch und Opfer verwendet? Wird damit unterschwellig suggeriert, dass man Betroffene weiterhin in ihrer Opferrolle belassen will, was die Kirche gut gebrauchen kann?


Seite 16:
Folgende Grundannahmen begleiten den „Missbrauchszyklus“:
❙ Hat ein Täter mit sexuellen Missbrauchshandlungen an Kindern begonnen, so ist es für ihn sehr schwer, damit wieder aufzuhören.
❙ Er hat ein so genanntes „verzerrtes Denken,“ das die Tat rechtfertigt: „Meine Kinder gehören mir, ich kann mit ihnen machen, was ich will!“ – „Kinder haben auch eine Sexualität, es ist gesund und förderlich, was ich mit ihnen mache!“ – „Ich bin so lieb, sie/er hat das gerne!“
❙ Er betrachtet das Opfer als Sexualobjekt.
❙ Sein Missbrauchsverhalten hat er in Phantasien durchgespielt und eingeübt.
❙ Er definiert das Verhalten des Opfers um: „Sie/er hat sich nicht gewehrt!“ – „ Sie/er kam immer wieder zu mir!“ – und deutet es als Zustimmung.
❙ Die Tat ist nicht einmalig und nicht einfach nur passiert.
❙ Er sieht sich als passiv, das Opfer als aktiv Reagierenden.


Kommentar:
Ersetzt man das Wort sexuell durch das Wort weltanschaulich, und Kinder durch Menschen ist man am Kern des weltanschaulichen Verbrechens der kath. Kirche und wie ihre "Hirten" der "Herde von Schafen" das Fell über die Ohren ziehen.

Seite 20:
Im kirchlichen Kontext besteht die besondere Gefahr der Spiritualisierung von Macht, die die Verantwortlichkeit verschleiert.
Fussnote 36 Z. B. die Überzeugung „Gott selbst ist es, der durch mich handelt“.

Kommentar:
Richtig erkannt! Die richtige Konsequenz daraus wäre aber, diese Selbstanmaßung auch zu erkennen und zuzugeben, dass Gott eine Erfindung der Menschen ist, und nicht die Menschen eine Schöpfung Gottes.


Seite 24:
Gemeinsame Erklärung der Österreichischen Bischofskonferenz, der Superiorenkonferenz der männlichen Ordensgemeinschaften und der Vereinigung der Frauenorden Österreichs.
Ein Wort Jesu ist für uns eine klare Vorgabe: „Es ist unvermeidlich, dass Ärgernisse kommen. Aber wehe dem, der sie verschuldet. Es wäre besser für ihn, man würde ihn mit einem Mühlstein um den Hals ins Meer werfen, als dass er einen von diesen Kleinen zum Bösen verführt.
Seht euch vor!“

Kommentar:
Keiner dieser Kleinen kann verführt werden, denn Verführung beinhaltet eine Zustimmung zum Bösen des Verführten. Diese Formulierung zeigt deutlich wie schändlich das Denken dieser „Rahmenordung“ ist. Kinder werden hier zu Mittätern gemacht, die freiwillig mitmachen. Was den Mühlstein betrifft, so nehme ich darauf explizit in meiner astronomischen Interpretation der Apokalypse Bezug, die demnächst in meinem Buch „STERNZEIT“ erscheinen wird.

Seite 24:
Wir fordern die Täter auf, Rechenschaft zu geben, sich ihrer Verantwortung zu stellen, die nötigen Konsequenzen für ihre Taten anzunehmen und ihren Beitrag zur Wiedergutmachung zu leisten


Kommentar:
In diesem Satz kommt es zur einzigen Verwendung des Wortes Wiedergutmachung im ganzen Dossier. Die Täter werden jedoch nur aufgefordert, sich ihren Taten zu stellen, wer dies nicht will, wie dies z.B. im Fall Groer war, bleibt ungeschoren und entzieht sich der Verantwortung. Wenn der Täter gestorben ist oder das Armutsgelübde abgelegt hat, so wird eine Wiedergutmachung verunmöglicht. Das Wort Entschädigung kommt im ganzen Text überhaupt nicht vor.


Im Namen der Kirche bitten wir alle Menschen um Verzeihung, die einem Missbrauch durch kirchliche Mitarbeiter ausgesetzt waren. Wir bitten aber auch um Verzeihung, wo seitens der Verantwortlichen angesichts aufgedeckten Missbrauchs oder schwerwiegender Hinweise nichts oder zu wenig geschehen ist. Gott möge uns im Umgang mit dem Versagen und der Verantwortungslosigkeit Einzelner in unseren Reihen helfen. Es gilt für uns in der Kirche gerade hier das ermutigende und Hoffnung gebende Wort Jesu: „Die Wahrheit wird euch frei machen!“ Um einen umfassenden und
befreienden Dienst an dieser Wahrheit bitten wir alle in der Kirche.

Kommentar:
Eine Bitte um Verzeihung aber wieder kein Wort von Wiedergutmachung oder Entschädigung. Gott wird es überlassen zu helfen. Das ist die Wahrheit und diese Wahrheit wird die Kirche fertig machen.


Seite 31
3.2 Konkrete Vorgangsweise bei Verdachtsfällen
Kirchliche Mitarbeiter sind verpflichtet, Verdachtsfälle, Beobachtungen und Missbrauchsfälle im kirchlichen Bereich bei der diözesanen Ombudsstelle zu melden. Die Meldung kann auch beim Diözesanbischof bzw. Ordensoberen oder dem unmittelbar dienstlich Vorgesetzten gemacht werden, die ihrerseits die diözesane Ombudsstelle informieren.
Ein bei der diözesanen Ombudsstelle eingegangener schwerwiegender Verdacht, insbesondere bei Gefahr im Verzug, wird von der Ombudsstelle umgehend dem Diözesanbischof, dem Ordensoberen bzw. der Leitung der kirchlichen Einrichtung oder Gemeinschaft gemeldet, damit diese aus eigener Entscheidung oder über Antrag der verdächtigten Person eine Dienstfreistellung bis zur Klärung des Sachverhaltes verfügen.
Weiters wird dem mutmaßlichen Täter eine Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft empfohlen.


Kommentar:
Die Bewertung der Verdachtsfälle obliegt demgemäß den Ombudsstellen, den Bischöfen und Ordensoberen. Es erfolgt keine Anzeige, wenn der Täter dies nicht selbst will. Damit ist gesorgt, dass die Vertuschung wird weitergehen wird.


Die Mitarbeiter in den diözesanen Ombudsstellen können Krisenintervention leisten und vermitteln bei Bedarf psychotherapeutische und gegebenenfalls seelsorgliche Hilfe. Die diözesanen Ombudsstellen sind dazu mit einem Budget für akute Hilfeleistung ausgestattet.

Kommentar:
Der oder die Betroffene bekommt seelsorgliche Hilfe: bei einer Beichte? Mit einem Exorzismus? Wofür sogar die Ombudstellen ihr Budget zur Verfügung stellen?


Bei Kenntnis von Missbrauchsfällen von Klerikern ist der Sachverhalt entsprechend den kirchlichen Regelungen in der dafür vorgesehenen Weise an die Glaubenskongregation
zu melden.

Kommentar:
Die Glaubenskongregation sitzt in Rom und ist Nachfolgeorganisation der Heiligen Inquisition. Ratzinger war ihr Leiter bevor er Papst wurde. Damit ist gesichert, dass die Fälle nicht in die Öffentlichkeit kommen und nach Kirchenrecht intern abgehandelt werden.


Für finanzielle Hilfen für das Opfer hat in erster Linie der Täter selber aufzukommen. Z. B. Therapien.

Kommentar:
Finanzielle Hilfe für Therapien am besten durch den Täter selbst? Welch ein Hohn! Führen die Täter dann einen Exorzismus an den Betroffenen durch? Welche finanzielle Hilfe leistet ein Ordensbruder, der das Armutsgelübde abgelegt hat und nichts besitzt?


Seite 32
Unterstützung betroffener Einrichtungen
In Einrichtungen, die mit einem Missbrauch in ihrem Bereich konfrontiert werden, gibt es oft so etwas wie einen „institutionellen Schock“... Zusätzlich stehen die Fachleute der kirchlichen Organisationsentwicklung und Gemeindeberatung zur Verfügung, vor allem wenn es darum geht, die Gemeinde oder eine andere kirchliche Einrichtung zu begleiten und zu unterstützen.


Kommentar:
Unterstützung wird nur kirchlichen Einrichtungen gewährt. Warum nicht Unterstützung für Einrichtungen Betroffener?


Seite 34
Sorge für die Opfer
Für den Diözesanbischof und seine Mitarbeiter ist die Sorge für die Opfer vorrangig. Sie sind bereit, die Leiden der Opfer zu hören, mit ihnen mitzufühlen und konkrete Hilfe und Unterstützung für sie zu leisten. Sie stellen sich auf die Seite der Opfer und unterstützen die Arbeit der diözesanen Ombudsstellen und der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft. Insbesondere ist ihnen wichtig, dass den Opfern therapeutische Hilfe angeboten wird. Es ist ihnen aber auch ein großes Anliegen, dass alles getan wird, damit den Opfern Wege der Heilung eröffnet und neue Hoffnung geschenkt wird.


Kommentar:
Wiederum kein Wort von Wiedergutmachung und Entschädigung. Nur Aussicht auf Therapie und Wege zur Hoffnung. Die Klasnik-Kommission „Unabhängige Opferschutzanwaltschaft“ zu bezeichnen ist ein Hohn, richtig hieße sie „kirchliche Täterschutzstelle“.


S. 59
Adressen und Materialien
Weitere Beratungsstellen

Kommentar:
In der Liste von empfohlenen Anlaufstellen für Betroffene werden hauptsächlich kirchennahe Adressen angeführt.
Es erfolgt keine Nennung von wirklich unabhängigen Stellen oder Organisationen von Betroffenen oder Geschädigten wie z.B.:
Betroffen.at
www.salutogenese.or.at
wir-offenbaren.com.
snap


Resümee

Die vorliegende Rahmenordung für die katholische Kirche Österreichs wird als weiteres Werkzeug betrachtet, Fälle von Machtmissbrauch und sexueller Gewalt so zu regeln, dass sie innerhalb der Kirche abgehandelt werden und damit staatlichen Gerichten und der Öffentlichkeit vorenthalten bleiben. Unter dem Vorwand Sorge für die Opfer zu haben, wird empfohlen alle Fälle diskret zu behandeln und nur dann bei der Behörde anzuzeigen, wenn Täter und Opfer dies auch wollen, wobei wohl offensichtlich ist, dass die damit befassten internen Gremien der Kirche Druck ausüben werden, damit keine Anzeigen erfolgen und nur intern behandelt werden, bzw. an die Glaubenskongregation gemeldet werden.
Die Rahmenordnung ist als ein scheinheiliger Versuch zu werten, Politik und Öffentlichkeit vorzutäuschen, dass die katholische Kirche Österreichs gewillt und in der Lage ist Fälle von Machtmissbrauch und sexueller oder seelischer Gewalt zu lösen, aufzuarbeiten und für die Zukunft zu verhindern.
Wie mit Mitglieder der Klasnic-Kommssion sagten, sei diese Kommission werde in der Lage, noch gewillt Wiedergutmachung oder Entschädigung zu leisten, sondern nur dazu da eine „Geste“ (sic!) zu zeigen. Dass die katholische  Kirche nicht bereit ist den Betroffenen Entschädigung und Wiedergutmachung zu leisten, wird ihr einen zig-tausendfach höheren Schaden zufügen, als die ohnehin geringen Forderungen der wenigen noch überlebenden Geschädigten ausmachen. Das ist die Wahrheit, und diese Wahrheit wird die Kirche fertig machen.







Petition
erststellt am 28.3. 010

Beschwerde wegen Ausgrenzung von Betroffenen und Überlebenden der Folgen sexueller Misshandlung und sexualisierter Gewalt vom Runden Tisch der beiden Ministerien für Justiz bzw. für Wirtschaft, Familie und Jugend.


Es ist ein entwürdigendes und skandalöses Vorgehen, dass zum so genannten "Runden Tisch zum Thema Kindesmissbrauch" Opfer und Überlebende dieser Misshandlungen nicht eingeladen sind. Deshalb erhebt sich Protest.

Wie die Internetseiten beider Ministerien zeigen, ist der Wortlaut bezüglich der eingeladenen Teilnehmer identisch: "Marek umriss den Teilnehmerkreis mit "30 bis 40 Experten aus unterschiedlichen Berufsfeldern". Eingeladen werden neben Ärzten sowie medizinisch geschultem Personal etwa Familienorganisationen, Vertreter aus Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen, Vertreter der Kirche, der Justiz, der Polizei, der Volksanwaltschaft und der Länder." (links: bmj und  bmwfj)
Die Einladung richtet sich mit keinem Wort an Betroffene und Opfer, sondern nur an Organisationen, in denen "Täter" wirkten und vermutlich noch immer wirken.

Dieses Vorgehens grenzt an Entmündigung der Betroffenen, lässt Verdacht auf weitere Vertuschung aufkommen. Dagegen müssen sich Betroffene wehren und nehmen daher ihre Verantwortung wahr, denn "Prävention, Reaktion und Sensibilisierung sollen die Hauptthemen bei einem "Runden Tisch" am 13. April sein."

Für "Nachhaltige Lösungen" müssen auch jene beitragen, die selbst Erfahrene, also die "Experten" am eigenen Leib und Seele sind. Auch die Wortwahl "Missbrauch" scheint gerade für ein Familienministerium abwegig, als wären Kinder eine Sache, die man gebrauchen kann. Zwar haben Menschen, geschützt durch abgeschlossene Systeme, Kinder "gebraucht" wie Sexartikel, doch diese Kinder wollen sich nicht mehr als solche fühlen. Wohl besser träfe Misshandlung, Manipulation oder Gewalt den Kern der Sache und entspricht der Würde der Opfer.

Einladung zu Teilnahme am Runden Tisch abgelehnt

Auf eine erste Anfrage an die Ministerien, ob Opfer oder deren Vertreter doch noch eingeladen werden, kam bereits eine klare Absage.
Es verwundert daher nicht, dass "Kardinal Schönborn erklärte, er sei für die entsprechende Initiative so-wie die Einladung an die Kirche sehr dankbar", bräuchte er doch auf Grund dieser Einladung keinem Opfer ins Auge blicken.

Um diesem Vorgehen entgegen zu wirken und den Forderungen der  Betroffenen Ausdruck und Gewicht zu verleihen, ersuchen wir um Unterstützung!

Ziel der Forderungen

Die diversen mittlerweile gegründeten Plattformen von Betroffenen und Überlebenden des Misshandlungen wollen eigene Vertreter aus ihren Reihen zum "Runden Tisch" entsenden.
Als repräsentativ gerecht wäre anzusehen, wenn auf jeden Vertreter einer "Täterorganisation" an die fünfzig Vertreter von Betroffenen kämen, denn das entspräche in etwa dem Verhältnis von Tätern zu Opfern. Freilich würde diese Zahl den Runden Tisch sprengen, doch für jede eingangs vom Ministerium genannte Organisation wird entsprechend zumindest ein Vertreter von Betroffenen gefordert.

Maßnahmen durch Durchsetzung der Teilnahme: Ein Netzwerk der Plattformen

Da die Zeit drängt, um die Teilnahme am Runden Tisch zu erreichen, ist es dringend notwendig, dass sich Betroffene schnell organisieren und vernetzen. Ein Modell dafür kann das deutsche Netzwerk Betroffener von Sexualisierter Gewalt sein. Aus der Mitte des österreichischen Netzwerkes werden demokratisch gewählte Vertreter entsendet.
Zu diesem Zweck braucht es dringend Nennungen von Kandidat-innen, die am Runden Tisch teilnehmen wollen.

Nennung von Kandidat_innen

"Die Wahrheit braucht ein schnelles Pferd" singt Reinhad Mey, deshalb sollten rasch Nennungen an calendersign(at)gmx.at erfolgen, die wir sofort auf der Webseite veröffentlichen.
Bei einem Treffen aller Kandidat-innen in angemessener Zeit vor dem 13. April, werden dann die Vertreter-Innen, die zum "Runden Tisch" entsandt werden, gewählt.
Sollte tatsächlich keine Delegation von Betroffenen eingeladen werden, so werden andere Maßnahmen ergriffen.

Erstellt von Sepp Rothwangl für Agenda für Befreiung aus Sexueller und Religiöser Demagogie (ABSURD) 28.3. 010; 17:00
http://www.calendersign.com/sMH/