Die Wahrheit wird Euch fertig machen
(Eine Kritik erstellt von Sepp Rothwangl am 10.10.10)
Unter dem Titel „ Die Wahrheit wird euch frei machen.
Rahmenordnung für die katholische Kirche in Österreich
Maßnahmen, Regelungen und Orientierungshilfen gegen Missbrauch
und Gewalt“ veröffentlichte die katholische Kirche in
Mariazell am 21. Juni 2010 neue Richtlinien über ihren Umgang mit
Missbrauch, die den bisherigen Leitfaden der Diözese Wien
„Verhinderung sexuellen Missbrauchs. Maßnahmen, Regelungen
und Orientierungshilfen“ ablösen und für ganz
Österreich gelten sollen.
Ich habe mir die Mühe gemacht, wie schon zuvor den
„Leitfaden“ nun auch die neue „Rahmenordnung“
genau durchzulesen und meine Stellungnahme dazu abzugeben.
Auszugsweise zitiere ich im Folgenden aus der „Rahmenordung“ (in violetter Farbe) und gebe danach meine Kommentare (in grün) dazu:
Seite 6-7
Aus Gebet:
(Dieses Schuldbekenntnis wurde beim Bußgottesdienst in der Karwoche am 31. März 2010 im Stephansdom in Wien gebetet.)
Die Verantwortung dafür
trifft uns als Glieder der Kirche sehr unterschiedlich. Dennoch sind
wir gemeinsam Dein Volk und stehen wir in einer gemeinsamen
Verantwortung.
So bekennen wir Dir und einander unsere Schuld: ...
Wir bekennen diese Schuld
einander, denn die Kirche ist schuldig geworden an ihren Gliedern. Wir
bekennen Dir, Gott, unsere Schuld. ... Wir stellen uns als Kirche in das
Gericht Christi.
Kommentar:
Die Betenden bekennen nur vor
ihrem Gott der Christen, den es für mich nicht gibt und
voreinander ihre Schuld. Wo ist das Bekenntnis gegenüber
Nichtchristen, gegenüber Nichtgläubigen und gegenüber
den vielen anderen Betroffenen? Wird gegenüber diesen keine Schuld
bekannt? Warum stellt man sich nicht den staatlichen Gerichten? Wartet
man ab bis zum Jüngsten Gericht?
Seite 8
Aus Leitgedanken von Papst Benedikt XVI.
An die Opfer des Missbrauchs und ihre Familien.
Ihr habt schrecklich gelitten,
und das tut mir aufrichtig leid. Ich weiß, dass nichts das von
Euch Erlittene ungeschehen machen kann. Es ist verständlich, dass
es schwer für Euch ist zu vergeben oder sich mit der Kirche zu
versöhnen. Im Namen der Kirche drücke ich offen die Scham und
die Reue aus, die wir alle empfinden. Zugleich bitte ich Euch, die
Hoffnung nicht aufzugeben.
Kommentar:
Diese Häme ist abscheulich. Der Papst erlaubt uns und bittet uns weiter zu hoffen ...
Kein Wort von Wiedergutmachung oder Entschädigung
An die Priester und Ordensleute, die Kinder missbraucht haben.
Ihr habt das Vertrauen, das von
unschuldigen jungen Menschen und ihren Familien in Euch gesetzt wurde,
missbraucht, und Ihr müsst Euch vor dem allmächtigen Gott und
vor den zuständigen Gerichten dafür verantworten.
Kommentar:
Hat der Christen-Gott im Himmel
schon eigene zuständige Gerichte dafür eingerichtet? Wo sind
die Gerichte auf Erden, die Betroffenen zu ihrem Recht verhelfen, wenn
sich diese wegen Einschüchterung und Rücksicht auf ihre
eigene Existenz nicht innerhalb der Verjährungsfrist zu melden
trauen?
Aus Vorbemerkungen
Zum Verständnis von Missbrauch und Gewalt
Seite 12:
Kindern und Jugendlichen soll
es ermöglicht werden, ihr Personsein so zu entwickeln, dass sie
als Erwachsene die Erfahrung von Liebe und ganzheitlicher Annahme durch
einen Partner machen und anderen weitergeben können.
Kommentar:
Wie wird dies den Jugendlichen in Priesterseminaren vermittelt, wo heterosexuelle Liebe nicht erlaubt ist?
Dafür, ob jemand zu einem
Missbrauchstäter wird, ist nicht die homo- oder heterosexuelle
Orientierung ausschlaggebend, sondern oft eine gestörte
psychosexuelle
Entwicklung und sehr
häufig die Tatsache, dass jemand als Kind selbst körperlich
misshandelt oder sexuell missbraucht wurde.
Kommentar:
Wie wahr!
Trotzdem erkennt man nicht die in
der Kirche system-immanente Rekrutierungsstrategie, die dazu
führt, dass gerade in der Kirche Personen mit diesen Neigungen
einen geschützten Raum für ihre Handlungen finden!
3.1 Das Wichtigste in Kürze
Missbrauch und Gewalt stellen
eine massive Grenzverletzung dar. Besonders schwerwiegend ist solch
eine Grenzverletzung, wenn sie durch einen Menschen begangen wird, der
eine besondere Vertrauensstellung innehat. Für alle, die von einem
(vermuteten) Missbrauch erfahren bzw. damit befasst werden, gilt:
Es ist verständlich, dass
sich jemand in solch einer Situation zunächst verunsichert,
überfordert oder hilflos fühlt.
Kein Mensch kann alleine einen
Missbrauch auf - decken oder gar beenden. Es braucht dazu immer ein
multiprofessionelles Helferteam. Auf jeden Fall muss gehandelt werden.
Experten raten:
Ruhe bewahren.
Kontakt mit einer
diözesanen Ombudsstelle, der unabhängigen
Opferschutzanwaltschaft oder einer anderen Beratungsstelle aufnehmen.
Alle weiteren Schritte nur mehr
gemeinsam mit einer Beratungsstelle setzen. Auf keinen Fall versuchen,
alleine und ohne Unterstützung durch eine Beratungsstelle Schritte
zur Aufdeckung zu setzen oder Gespräche mit der verdächtigten
Person zu führen. Dem Opfer kann damit noch mehr geschadet werden.
Kommentar:
Am besten ist, die Vertuschung den
diözesanen Ombudstellen zu überlassen oder man wartet so
lange bis der Fall verjährt ist, oder der Betroffene verstorben
ist.
Seite 15:
Bei einem sexuellen Missbrauch
führt ein Erwachsener absichtlich Situationen herbei, plant sie
bzw. missbraucht seine Machtposition, um sich sexuell zu erregen.
Kommentar:
Die Kirche und ihre
Allmachtsansprüche geben Tätern die Macht in Hand all
perversen ihre Neigungen auszuleben. Die Macht der Kirche und ihr
Einfluss auch den Staat muss daher abgestellt werden.
Fußnote 28:
Andere Bezeichnungen für
„sexuellen Missbrauch“ sind „sexuelle Gewalt“
oder „sexualisierte Gewalt.“ Der Begriff „sexueller
Missbrauch“ ist eine gängige gesellschaftliche Diktion und
wird deshalb hier verwendet. Allerdings birgt der Begriff eine gewisse
sprachliche Problematik in sich, weil es im Gegensatz zu
„sexuellem Missbrauch“ keinen „sexuellen
Gebrauch“ geben kann.
Kommentar:
Warum wird aber weiterhin die
Diktion sexueller Missbrauch und Opfer verwendet? Wird damit
unterschwellig suggeriert, dass man Betroffene weiterhin in ihrer
Opferrolle belassen will, was die Kirche gut gebrauchen kann?
Seite 16:
Folgende Grundannahmen begleiten den „Missbrauchszyklus“:
❙ Hat ein Täter mit
sexuellen Missbrauchshandlungen an Kindern begonnen, so ist es für
ihn sehr schwer, damit wieder aufzuhören.
❙ Er hat ein so genanntes
„verzerrtes Denken,“ das die Tat rechtfertigt: „Meine
Kinder gehören mir, ich kann mit ihnen machen, was ich
will!“ – „Kinder haben auch eine Sexualität, es
ist gesund und förderlich, was ich mit ihnen mache!“ –
„Ich bin so lieb, sie/er hat das gerne!“
❙ Er betrachtet das Opfer als Sexualobjekt.
❙ Sein Missbrauchsverhalten hat er in Phantasien durchgespielt und eingeübt.
❙ Er definiert das Verhalten
des Opfers um: „Sie/er hat sich nicht gewehrt!“ –
„ Sie/er kam immer wieder zu mir!“ – und deutet es
als Zustimmung.
❙ Die Tat ist nicht einmalig und nicht einfach nur passiert.
❙ Er sieht sich als passiv, das Opfer als aktiv Reagierenden.
Kommentar:
Ersetzt man das Wort sexuell durch
das Wort weltanschaulich, und Kinder durch Menschen ist man am Kern des
weltanschaulichen Verbrechens der kath. Kirche und wie ihre "Hirten"
der "Herde von Schafen" das Fell über die Ohren ziehen.
Seite 20:
Im kirchlichen Kontext besteht die besondere Gefahr der Spiritualisierung von Macht, die die Verantwortlichkeit verschleiert.
Fussnote 36 Z. B. die Überzeugung „Gott selbst ist es, der durch mich handelt“.
Kommentar:
Richtig erkannt! Die richtige
Konsequenz daraus wäre aber, diese Selbstanmaßung auch zu
erkennen und zuzugeben, dass Gott eine Erfindung der Menschen ist, und
nicht die Menschen eine Schöpfung Gottes.
Seite 24:
Gemeinsame Erklärung der
Österreichischen Bischofskonferenz, der Superiorenkonferenz der
männlichen Ordensgemeinschaften und der Vereinigung der
Frauenorden Österreichs.
Ein Wort Jesu ist für uns
eine klare Vorgabe: „Es ist unvermeidlich, dass Ärgernisse
kommen. Aber wehe dem, der sie verschuldet. Es wäre besser
für ihn, man würde ihn mit einem Mühlstein um den Hals
ins Meer werfen, als dass er einen von diesen Kleinen zum Bösen
verführt.
Seht euch vor!“
Kommentar:
Keiner dieser Kleinen kann
verführt werden, denn Verführung beinhaltet eine Zustimmung
zum Bösen des Verführten. Diese Formulierung zeigt deutlich
wie schändlich das Denken dieser „Rahmenordung“ ist.
Kinder werden hier zu Mittätern gemacht, die freiwillig mitmachen.
Was den Mühlstein betrifft, so nehme ich darauf explizit in meiner
astronomischen Interpretation der Apokalypse Bezug, die demnächst
in meinem Buch „STERNZEIT“ erscheinen wird.
Seite 24:
Wir fordern die Täter auf,
Rechenschaft zu geben, sich ihrer Verantwortung zu stellen, die
nötigen Konsequenzen für ihre Taten anzunehmen und ihren
Beitrag zur Wiedergutmachung zu leisten
Kommentar:
In diesem Satz kommt es zur
einzigen Verwendung des Wortes Wiedergutmachung im ganzen Dossier. Die
Täter werden jedoch nur aufgefordert, sich ihren Taten zu stellen,
wer dies nicht will, wie dies z.B. im Fall Groer war, bleibt
ungeschoren und entzieht sich der Verantwortung. Wenn der Täter
gestorben ist oder das Armutsgelübde abgelegt hat, so wird eine
Wiedergutmachung verunmöglicht. Das Wort Entschädigung kommt
im ganzen Text überhaupt nicht vor.
Im Namen der Kirche bitten wir
alle Menschen um Verzeihung, die einem Missbrauch durch kirchliche
Mitarbeiter ausgesetzt waren. Wir bitten aber auch um Verzeihung, wo
seitens der Verantwortlichen angesichts aufgedeckten Missbrauchs oder
schwerwiegender Hinweise nichts oder zu wenig geschehen ist. Gott
möge uns im Umgang mit dem Versagen und der
Verantwortungslosigkeit Einzelner in unseren Reihen helfen. Es gilt
für uns in der Kirche gerade hier das ermutigende und Hoffnung
gebende Wort Jesu: „Die Wahrheit wird euch frei machen!“ Um
einen umfassenden und
befreienden Dienst an dieser Wahrheit bitten wir alle in der Kirche.
Kommentar:
Eine Bitte um Verzeihung aber
wieder kein Wort von Wiedergutmachung oder Entschädigung. Gott
wird es überlassen zu helfen. Das ist die Wahrheit und diese
Wahrheit wird die Kirche fertig machen.
Seite 31
3.2 Konkrete Vorgangsweise bei Verdachtsfällen
Kirchliche Mitarbeiter sind
verpflichtet, Verdachtsfälle, Beobachtungen und
Missbrauchsfälle im kirchlichen Bereich bei der diözesanen
Ombudsstelle zu melden. Die Meldung kann auch beim Diözesanbischof
bzw. Ordensoberen oder dem unmittelbar dienstlich Vorgesetzten gemacht
werden, die ihrerseits die diözesane Ombudsstelle informieren.
Ein bei der diözesanen
Ombudsstelle eingegangener schwerwiegender Verdacht, insbesondere bei
Gefahr im Verzug, wird von der Ombudsstelle umgehend dem
Diözesanbischof, dem Ordensoberen bzw. der Leitung der kirchlichen
Einrichtung oder Gemeinschaft gemeldet, damit diese aus eigener
Entscheidung oder über Antrag der verdächtigten Person eine
Dienstfreistellung bis zur Klärung des Sachverhaltes verfügen.
Weiters wird dem mutmaßlichen Täter eine Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft empfohlen.
Kommentar:
Die Bewertung der
Verdachtsfälle obliegt demgemäß den Ombudsstellen, den
Bischöfen und Ordensoberen. Es erfolgt keine Anzeige, wenn der
Täter dies nicht selbst will. Damit ist gesorgt, dass die
Vertuschung wird weitergehen wird.
Die Mitarbeiter in den
diözesanen Ombudsstellen können Krisenintervention leisten
und vermitteln bei Bedarf psychotherapeutische und gegebenenfalls
seelsorgliche Hilfe. Die diözesanen Ombudsstellen sind dazu mit
einem Budget für akute Hilfeleistung ausgestattet.
Kommentar:
Der oder die Betroffene bekommt
seelsorgliche Hilfe: bei einer Beichte? Mit einem Exorzismus?
Wofür sogar die Ombudstellen ihr Budget zur Verfügung stellen?
Bei Kenntnis von
Missbrauchsfällen von Klerikern ist der Sachverhalt entsprechend
den kirchlichen Regelungen in der dafür vorgesehenen Weise an die
Glaubenskongregation
zu melden.
Kommentar:
Die Glaubenskongregation sitzt in
Rom und ist Nachfolgeorganisation der Heiligen Inquisition. Ratzinger
war ihr Leiter bevor er Papst wurde. Damit ist gesichert, dass die
Fälle nicht in die Öffentlichkeit kommen und nach
Kirchenrecht intern abgehandelt werden.
Für finanzielle Hilfen für das Opfer hat in erster Linie der Täter selber aufzukommen. Z. B. Therapien.
Kommentar:
Finanzielle Hilfe für
Therapien am besten durch den Täter selbst? Welch ein Hohn!
Führen die Täter dann einen Exorzismus an den Betroffenen
durch? Welche finanzielle Hilfe leistet ein Ordensbruder, der das
Armutsgelübde abgelegt hat und nichts besitzt?
Seite 32
Unterstützung betroffener Einrichtungen
In Einrichtungen, die mit einem
Missbrauch in ihrem Bereich konfrontiert werden, gibt es oft so etwas
wie einen „institutionellen Schock“... Zusätzlich
stehen die Fachleute der kirchlichen Organisationsentwicklung und
Gemeindeberatung zur Verfügung, vor allem wenn es darum geht, die
Gemeinde oder eine andere kirchliche Einrichtung zu begleiten und zu
unterstützen.
Kommentar:
Unterstützung wird nur
kirchlichen Einrichtungen gewährt. Warum nicht Unterstützung
für Einrichtungen Betroffener?
Seite 34
Sorge für die Opfer
Für den
Diözesanbischof und seine Mitarbeiter ist die Sorge für die
Opfer vorrangig. Sie sind bereit, die Leiden der Opfer zu hören,
mit ihnen mitzufühlen und konkrete Hilfe und Unterstützung
für sie zu leisten. Sie stellen sich auf die Seite der Opfer und
unterstützen die Arbeit der diözesanen Ombudsstellen und der
Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft. Insbesondere ist ihnen
wichtig, dass den Opfern therapeutische Hilfe angeboten wird. Es ist
ihnen aber auch ein großes Anliegen, dass alles getan wird, damit
den Opfern Wege der Heilung eröffnet und neue Hoffnung geschenkt
wird.
Kommentar:
Wiederum kein Wort von
Wiedergutmachung und Entschädigung. Nur Aussicht auf Therapie und
Wege zur Hoffnung. Die Klasnik-Kommission „Unabhängige
Opferschutzanwaltschaft“ zu bezeichnen ist ein Hohn, richtig
hieße sie „kirchliche Täterschutzstelle“.
S. 59
Adressen und Materialien
Weitere Beratungsstellen
Kommentar:
In der Liste von empfohlenen Anlaufstellen für Betroffene werden hauptsächlich kirchennahe Adressen angeführt.
Es erfolgt keine Nennung von
wirklich unabhängigen Stellen oder Organisationen von Betroffenen
oder Geschädigten wie z.B.:
Betroffen.at
www.salutogenese.or.at
wir-offenbaren.com.
snap
Resümee
Die vorliegende Rahmenordung für die katholische Kirche
Österreichs wird als weiteres Werkzeug betrachtet, Fälle von
Machtmissbrauch und sexueller Gewalt so zu regeln, dass sie innerhalb
der Kirche abgehandelt werden und damit staatlichen Gerichten und der
Öffentlichkeit vorenthalten bleiben. Unter dem Vorwand Sorge
für die Opfer zu haben, wird empfohlen alle Fälle diskret zu
behandeln und nur dann bei der Behörde anzuzeigen, wenn Täter
und Opfer dies auch wollen, wobei wohl offensichtlich ist, dass die
damit befassten internen Gremien der Kirche Druck ausüben werden,
damit keine Anzeigen erfolgen und nur intern behandelt werden, bzw. an
die Glaubenskongregation gemeldet werden.
Die Rahmenordnung ist als ein scheinheiliger Versuch zu werten, Politik
und Öffentlichkeit vorzutäuschen, dass die katholische Kirche
Österreichs gewillt und in der Lage ist Fälle von
Machtmissbrauch und sexueller oder seelischer Gewalt zu lösen,
aufzuarbeiten und für die Zukunft zu verhindern.
Wie mit Mitglieder der Klasnic-Kommssion sagten, sei diese Kommission
werde in der Lage, noch gewillt Wiedergutmachung oder
Entschädigung zu leisten, sondern nur dazu da eine
„Geste“ (sic!) zu zeigen. Dass die katholische Kirche
nicht bereit ist den Betroffenen Entschädigung und
Wiedergutmachung zu leisten, wird ihr einen zig-tausendfach
höheren Schaden zufügen, als die ohnehin geringen Forderungen
der wenigen noch überlebenden Geschädigten ausmachen. Das ist
die Wahrheit, und diese
Wahrheit wird die Kirche fertig machen.
Petition
erststellt am 28.3. 010
Beschwerde wegen Ausgrenzung
von Betroffenen und Überlebenden der Folgen sexueller Misshandlung
und sexualisierter Gewalt vom Runden Tisch der beiden Ministerien
für Justiz bzw. für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Es ist ein entwürdigendes und skandalöses Vorgehen, dass zum
so genannten "Runden Tisch zum Thema Kindesmissbrauch" Opfer und
Überlebende dieser Misshandlungen nicht eingeladen sind. Deshalb
erhebt sich Protest.
Wie die Internetseiten beider Ministerien zeigen, ist der Wortlaut
bezüglich der eingeladenen Teilnehmer identisch: "Marek umriss den
Teilnehmerkreis mit "30 bis 40 Experten aus unterschiedlichen
Berufsfeldern". Eingeladen werden neben Ärzten sowie medizinisch
geschultem Personal etwa Familienorganisationen, Vertreter aus
Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen, Vertreter der Kirche, der
Justiz, der Polizei, der Volksanwaltschaft und der Länder." (links: bmj und bmwfj)
Die Einladung richtet sich mit keinem Wort an Betroffene und Opfer,
sondern nur an Organisationen, in denen "Täter" wirkten und
vermutlich noch immer wirken.
Dieses Vorgehens grenzt an Entmündigung der Betroffenen,
lässt Verdacht auf weitere Vertuschung aufkommen. Dagegen
müssen sich Betroffene wehren und nehmen daher ihre Verantwortung
wahr, denn "Prävention, Reaktion und Sensibilisierung sollen die
Hauptthemen bei einem "Runden Tisch" am 13. April sein."
Für "Nachhaltige Lösungen" müssen auch jene beitragen,
die selbst Erfahrene, also die "Experten" am eigenen Leib und Seele
sind. Auch die Wortwahl "Missbrauch" scheint gerade für ein
Familienministerium abwegig, als wären Kinder eine Sache, die man
gebrauchen kann. Zwar haben Menschen, geschützt durch
abgeschlossene Systeme, Kinder "gebraucht" wie Sexartikel, doch diese
Kinder wollen sich nicht mehr als solche fühlen. Wohl besser
träfe Misshandlung, Manipulation oder Gewalt den Kern der Sache
und entspricht der Würde der Opfer.
Einladung zu Teilnahme am Runden Tisch abgelehnt
Auf eine erste Anfrage an die Ministerien, ob Opfer oder deren
Vertreter doch noch eingeladen werden, kam bereits eine klare Absage.
Es verwundert daher nicht, dass "Kardinal Schönborn erklärte,
er sei für die entsprechende Initiative so-wie die Einladung an
die Kirche sehr dankbar", bräuchte er doch auf Grund dieser
Einladung keinem Opfer ins Auge blicken.
Um diesem Vorgehen entgegen zu wirken und den Forderungen der
Betroffenen Ausdruck und Gewicht zu verleihen, ersuchen wir um
Unterstützung!
Ziel der Forderungen
Die diversen mittlerweile gegründeten Plattformen von Betroffenen
und Überlebenden des Misshandlungen wollen eigene Vertreter aus
ihren Reihen zum "Runden Tisch" entsenden.
Als repräsentativ gerecht wäre anzusehen, wenn auf jeden
Vertreter einer "Täterorganisation" an die fünfzig Vertreter
von Betroffenen kämen, denn das entspräche in etwa dem
Verhältnis von Tätern zu Opfern. Freilich würde diese
Zahl den Runden Tisch sprengen, doch für jede eingangs vom
Ministerium genannte Organisation wird entsprechend zumindest ein
Vertreter von Betroffenen gefordert.
Maßnahmen durch Durchsetzung der Teilnahme: Ein Netzwerk der Plattformen
Da die Zeit drängt, um die Teilnahme am Runden Tisch zu erreichen,
ist es dringend notwendig, dass sich Betroffene schnell organisieren
und vernetzen. Ein Modell dafür kann das deutsche Netzwerk Betroffener von Sexualisierter Gewalt sein. Aus der Mitte des österreichischen Netzwerkes werden demokratisch gewählte Vertreter entsendet.
Zu diesem Zweck braucht es dringend Nennungen von Kandidat-innen, die am Runden Tisch teilnehmen wollen.
Nennung von Kandidat_innen
"Die Wahrheit braucht ein schnelles Pferd" singt Reinhad Mey, deshalb sollten rasch Nennungen an calendersign(at)gmx.at erfolgen, die wir sofort auf der Webseite veröffentlichen.
Bei einem Treffen aller Kandidat-innen in angemessener Zeit vor dem 13.
April, werden dann die Vertreter-Innen, die zum "Runden Tisch" entsandt
werden, gewählt.
Sollte tatsächlich keine Delegation von Betroffenen eingeladen werden, so werden andere Maßnahmen ergriffen.
Erstellt von Sepp Rothwangl für Agenda für Befreiung aus
Sexueller und Religiöser Demagogie (ABSURD) 28.3. 010; 17:00
http://www.calendersign.com/sMH/